Finanzielle Förderung für Hamburger Selbsthilfegruppen
Selbsthilfegruppenarbeit ist ehrenamtlich und Privatsache. Doch manchmal gibt es für Gruppen kleinere regelmäßige Kosten oder es entsteht eine Projektidee mit einmaligen Kosten. Über Krankenkassen, Pflegekassen und Staat gibt es die Möglichkeit finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Über den Selbsthilfegruppentopf können pflegebezogene Selbsthilfegruppen und Selbsthilfegruppen von und für Menschen in schwierigen Lebenssituationen finanzielle Förderung erhalten.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen fördern ausschließlich gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen und -organisationen.
KISS Hamburg berät in allen Fragen zur finanziellen Förderung der Selbsthilfegruppen.
Selbsthilfegruppentopf (für lebenslagen- und pflegebezogene Gruppen)
Gruppen zu einem der Themen des Bereichs "Schwierige Lebenslagen" und Gruppen mit Pflegebezug (Betroffene und/oder Angehörige) haben die Möglichkeit über den Selbsthilfegruppentopf finanziell gefördert zu werden.
Die Grundsätze zur Vergabe der Mittel können Sie hier nachlesen.
Download: Verwendungsnachweis
Download: Antrag auf Pauschalförderung
Download: Erklärung zur Wahrung von Neutralität und Unabhängigkeit
Download: Merkblatt mit Erläuterungen zum Antragsverfahren.
Die Antragsfrist endet am 31. Januar des Förderjahres.
Lebenslagenbezogene Gruppen können Projektanträge zunächst unter Beifügung eines Finanzierungsplanes an unser Selbsthilfegruppentopf-Büro richten.
Gruppen aus dem Bereich Pflege haben für bundesweite Selbsthilfetätigkeiten die Möglichkeit, Projektanträge beim GKV Spitzenverband zu stellen.
Förderung durch die Krankenkassen (nur für gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen)
Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen haben die Möglichkeit von den gesetzlichen Krankenkassen und ihren Verbänden (GKV) finanziell gefördert zu werden. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist der §20h SGB V.
Die Vertreter*innen der GKV entscheiden über die vorliegenden Anträge der Selbsthilfegruppen, Vertreter*innen der Selbsthilfe sind lt. Leitfaden beratend einzubeziehen.
Download: Antrag Pauschalförderung
Download: Informationsbroschüre
Download: Verwendungsbestätigung bis 750 Euro
Download: Verwendungsnachweis ab 750,01 Euro
Die Antragsfrist endet am 31. Januar des Förderjahres.
Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen können finanzielle Unterstützung für Projekte direkt bei den einzelnen Krankenkassen beantragen.
Einen Überblick über die Selbsthilfeförderung der Hamburger Krankenkassen/-verbände (GKV) finden Sie hier: https://www.gkv-selbsthilfefoerderung-hh.de
Förderung von Selbsthilfeorganisationen
gemäß § 20h SGB V
Gemäß den Regelungen des § 20 h SGB V fördern die gesetzlichen Krankenkassen die Aktivitäten von Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene.
Selbsthilfeorganisationen können Pauschal- und Projektförderung erhalten.
gemäß § 45d SGB XI
Gemäß den Regelungen des § 45 d SGB XI besteht seit 2013 für Selbsthilfeorganisationen aus dem Bereich Pflege die Möglichkeit eine finanzielle Förderung aus Mitteln der gesetzlichen und privaten Pflegekassen zu erhalten. Informationen erhalten Sie über uns (Kontakt und Beratungszeiten siehe unten).
Pauschalförderung für Selbsthilfeorganisationen
Zur Abwicklung der Pauschalförderung für Selbsthilfeorganisationen bilden die Hamburger Krankenkassen eine Koordinierungsstelle, die mit KISS Hamburg und der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. zusammenarbeitet.
KISS Hamburg berät Organisationen zu den Fördermöglichkeiten. Die Mittelvergabe erfolgt durch die Koordinierungsstelle der Krankenkassen. KISS Hamburg und die Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V sind beratend an der Entscheidung über die Mittelvergabe beteiligt.
Weitere Informationen zur Selbsthilfeförderung der Krankenkassen finden Sie im aktuellen Leitfaden.
Antragsformulare, Kontaktdaten und weitere Informationen finden Sie auf der Seite der GKV.
Kontakt und Beratung
Zu allen Fragen der finanziellen Förderung für Selbsthilfegruppen in Hamburg beraten wir telefonisch und schriftlich, oder nach vorheriger Anmeldung auch persönlich:
Montags 10 - 14 Uhr, dienstags 15 - 17 Uhr, mittwochs 13 - 17 Uhr und nach individueller Vereinbarung.
KISS Hamburg, Kontaktstelle Wandsbek
Schloßstraße 12
22041 Hamburg
Tel. 040/399263-35 oder 0176/84925649
Wir beraten Sie gerne
Montag - Donnerstag, 11 - 17 Uhr
Selbsthilfe-Telefon 040 / 39 57 67
schriftliche Online-Beratung:
zeitlich unabhängig
Aktuell geöffnet
Persönliche Beratungs-Termine in einer unserer Kontaktstellen erhalten Sie nach vorheriger Vereinbarung.