In einem Rechtsgutachten im Auftrag der Patientenbeauftragten der Bundesregierung werden aktuell vier Reformvorschläge zur Unabhängigen Patientenberatung (UPD) vorgelegt. Hintergrund sind die Diskussionen um die fachliche Arbeit und die Unabhängigkeit der UPD. Nachdem im November 2020 der Beirat der UPD ein Stiftungsmodell vorgeschlagen hat, erörtert das juristische Gutachten die Vor- und Nachteile verschiedener Modelle und ihre rechtlichen Probleme und Möglichkeiten. Laut dem Online-Portal des Deutschen Ärzteblatts werden im Gutachten ein modifiziertes Ausschreibungsmodell, ein Ausbaumodell, ein Zuwendungsmodell und ein Stiftungsmodell vorgestellt und ihre Vor- und Nachteile auf finanzieller und rechtlicher Ebene gegeneinander abgewogen.
Die Diskussion um die weitere Zukunft der UPD findet erst einmal im Gesundheitsausschuss des Bundestags statt und ist noch nicht abgeschlossen.
Frank Omland
Öffentlichkeitsarbeit