Neue Entwicklungen bei der Unabhängigen Patientenberatung (UPD)

Die Unabhängigen Patientenberatung (UPD) soll zukünftig von einer Stiftung getragen werden. Damit reagiert der Bundestag auf die Kritik an der derzeitigen Trägerstruktur. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)“ wurde jetzt vom Bundesgesundheitsministerium eingebracht und befindet sich seit Ende Januar in der parlamentarischen Abstimmung. Inhaltlich geht es darum, die UPD in eine rechtsfähige Stiftung zu überführen, um sowohl die Unabhängigkeit, Staatsferne und Kontinuität zu gewährleisten als auch der aktuellen Kritik an der Nähe der UPD zur Gesundheitswirtschaft den Wind aus den Segeln zu nehmen. Aufgabe der UPD ist es, Menschen in rechtlichen, medizinischen und psychosozialen Gesundheitsfragen zu beraten. Schwerpunkte der Arbeit sind die Themenfelder Patientenrechte, Behandlungsfehler, psychische Erkrankungen und Leistungen von Kostenträgern.
Ob sich das neue Konzept einer Stiftung als die bessere Alternative erweisen wird, muss sich dann in der Praxis der Beratung durch die UPD erweisen.

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