Bundestag beschließt Gesetz über die UPD

Aufgrund der Kritik des Bundestags an der Trägerstruktur der UPD wurde im Februar vom Bundesgesundheitsministerium ein Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der die Unabhängigen Patientenberatung (UPD) in eine Stiftung überführen soll: der „Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)“

Das jetzt verabschiedete Gesetz überführt die UPD in eine rechtsfähige Stiftung, die von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden wird. Ob sich die Privaten Krankenkassen beteiligen werden, ist dagegen offen. Die Stiftungslösung soll sowohl die Unabhängigkeit, Staatsferne und Kontinuität gewährleisten als auch der aktuellen Kritik an der Nähe der UPD zur Gesundheitswirtschaft den Wind aus den Segeln nehmen. Aufgabe der UPD ist es, Menschen in rechtlichen, medizinischen und psychosozialen Gesundheitsfragen zu beraten. Schwerpunkte der Arbeit sind die Themenfelder Patientenrechte, Behandlungsfehler, psychische Erkrankungen und Leistungen von Kostenträgern.
Ob sich das neue Konzept einer Stiftung als die bessere Alternative erweisen wird, muss sich in der Praxis der Beratung durch die UPD erweisen.

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