Die Techniker-Krankenkasse hat zum vierten Mal in Folge deutschsprachige Menschen zu ihren Erfahrungen als Patient*innen befragen lassen. Ziel war es, den Stand zur Sicherheit in der medizinischen Versorgung zu erschließen. Da wiederkehrend bestimmte Standardfragen gestellt werden, ist eine hohe Vergleichbarkeit der Aussagen über den Zeitverlauf möglich. Das Spektrum der Fragen reicht von der Risikowahrnehmung, dem Informationsstand zu persönlichen Erfahrungen mit möglichen Behandlungsfehlern. Hinzu kommen noch Fragen zu wechselnden Schwerpunktthemen (vgl. S. 7-8). Bei der aktuellen Umfrage wurden 1.000 deutschsprachige Patient*innen befragt, von denen 59 % angaben, Fehler überhaupt nicht zu melden, weil dies schlichtweg sinnlos sein würde.
Schäden durch die medizinische Versorgung im Krankenhaus / ambulante Versorgung: 7 % / 11 % sehr wahrscheinlich, 25 % / 20 % ziemlich wahrscheinlich (S. 11). Bei Nachfragen zu konkreten Vorkommnissen erhöht sich dies noch einmal deutlich, etwa bzgl. Krankenhauskeimen (60 %) bzw. Fehldiagnosen (50 %). Gleichzeitig hat sich der Anteil derjenigen, die sich bei Fragen der Patientensicherheit sehr gut bzw. gut informiert fühlen von 55 % (2019), über 69 % (2020) und 71 % (2021) auf 64 % im Zeitverlauf im Kern erhöht (S. 13). Zudem nahm nicht nur wie oben geschildert der Anteil derjenigen zu, die sich einerseits (sehr) gut informiert fühlten, sondern auch derjenigen, die meinten, selbst dazu als Patient*in dazu beigetragen zu haben (69 % / 2019, 73 % / 2022, S. 16). Die Wirkung von verständlichen Informationen und das Erleben von eigener Souveränität dürften hier eine positive Rolle gespielt haben.
Angestiegen im Zeitvergleich von 2002 auf 2022 ist der Anteil derjenigen, die vermuten, schon einmal einen Behandlungsfehler erlitten zu haben: von 18 auf 32 Prozent (S. 17). Gleichzeitig haben vor 20 Jahren mehr als die Hälfte ihre Vermutungen über einen Behandlungsfehler nicht gemeldet, während es heute immerhin noch 28 Prozent nicht tun (S. 18). Der aktuelle Hauptgrund, warum die Patient*innen dies nicht taten, war die Einschätzung, dass dies sinnlos sein würde (59 %), während 2002 nur 12 Prozent so dachten.
Bei vermuteten Behandlungsfehler wenden sich die meisten an den behandelnden Arzt bzw. die Ärztin. Interessanterweise geben auch 1 Prozent aller Patient*innen an, sich an eine Selbsthilfegruppe zu wenden. Genauso hoch ist der Anteil, der sich an eine Patientenberatungsstelle wendet (Tabelle, S. 19). Doch angesichts der sehr geringen Fallzahlen in den Antworten zu dieser Frage (2002: 97, 2022: 66) können diese Antworten bestenfalls als Hinweise auf Entwicklungen bewertet werden. Die Berichte des Medizinischen Dienstes beruhen auf deutlich höheren Fallzahlen und dürften validere Aussagen beinhalten.
Tendenziell hat die Zufriedenheit mit der Unterstützung durch die (behandelnden) Ärzt*innen zugenommen. Wenig überraschend steigt die Zufriedenheit bei vermuteten Fehlern bei Auskünften von einem nicht behandelnden Arzt oder Ärztin deutlich an (von 57 auf 84 %). Die Zweitmeinung ist also sehr hilfreich (S. 22).
Im letzten Abschnitt des Monitor-Berichts geht es um die Frage, ob es einen Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds geben muss. Hintergrund sind die Probleme, die Patient*innen mit dem Nachweis haben, dass es sich um einen Behandlungsfehler handelt. Aufgrund des Arzthaftungsrechts muss eine Fehlerkausalität nachgewiesen werden und da Behandlungs- und Krankheitsverlauf parallel verlaufen, ist dies – gerade für schwerkranke Betroffene – eine zusätzliche und z.T. langjährige Belastung. Die Lösung wäre aus Sicht der Krankenkasse die Einführung der obengenannten Fondslösung durch die Politik, da die überwiegende Mehrheit der Patient*innen praktisch keine Entschädigung für Behandlungsfehler erhält (S. 24). Dementsprechend negativ fallen die Bewertungen zum Vertrauen, der Erwartung von Entschädigungen oder gar der Frage nach der Gerechtigkeit seitens der Betroffenen aus (S. 26). Doch selbst nur 43 % der Nicht-Betroffenen glauben, dass sie im Schadensfall entschädigt werden, während dies nur 1/3 der Betroffenen glauben (S. 26). Im Monitor heißt es deshalb: „Letztlich belegt der Befund die postulierte systematische Gerechtigkeitslücke im Arzthaftungsrecht. Die Ergebnisse stützen die Forderung nach systematischer Erprobung eines PatEHF [Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds] mit wissenschaftlicher Begleitung.“ (S. 26).
Der 28-seitige Monitor steht auf der Website der Techniker Krankenkasse zum Download zur Verfügung.
Frank Omland
Öffentlichkeitsarbeit