Anfang April wurden die neuen Selbsthilfe-Vertreterinnen und -Vertreter für das Vergabegremium der Gesetzlichen Krankenkassen in Hamburg gewählt: Michael (Suchtselbsthilfe), Kristina (Seelische Erkrankungen), Michaela (Diabetes) und als Vertretung der drei Erstgenannten Andreas (Suchtselbsthilfe). Alle konnten Ende letzter Woche ihre Arbeit aufnehmen, denn es fand eine erste Vergabesitzung der Gesetzlichen Krankenkassen statt.
Als Patientinnen- und Patientenvertretung sind die Gewählten dafür zuständig, das Antragsverfahren für die gesundheitliche Selbsthilfe beratend zu begleiten. Zwar hat der Gesetzgeber kein Stimmrecht vorgesehen, doch zumindest ist es möglich, die Sichtweise aus der gruppenbezogenen Selbsthilfe einzubringen und konstruktiv im Vergabegremium der Gesetzlichen Krankenkassen mitzuarbeiten.
Wir gratulieren an dieser Stelle zur Wahl und freuen uns auf die Anstöße aus der Selbsthilfe!