Am 10.07.2019 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein "Digitale-Versorgung-Gesetz" beschlossen. In der Gesetzesbegründung wird hierbei konkretisiert, dass neben Qualität und Funktionalität u. a. auch die Barrierefreiheit durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu prüfen ist, bevor es beschließt, dass digitale Gesundheitsanwendungen durch gesetzliche Krankenkassen erstattet werden können. Das Einbeziehen von Barrierefreiheit war im Vorfeld von der Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege gefordert worden und wir begrüßen, dass es dazu gekommen ist.
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