Finanzielle Förderung für Hamburger Selbsthilfegruppen

Selbsthilfegruppenarbeit ist ehrenamtlich und Privatsache. Doch manchmal gibt es für Gruppen kleinere regelmäßige Kosten oder es entsteht eine Projektidee mit einmaligen Kosten. Über Krankenkassen, Pflegekassen und Staat gibt es die Möglichkeit finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Über den Hamburger Selbsthilfegruppen-Topf können pflegebezogene Selbsthilfegruppen und Selbsthilfegruppen von und für Menschen in schwierigen Lebenssituationen finanzielle Förderung erhalten.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen fördern ausschließlich gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen und -organisationen.

KISS Hamburg berät in allen Fragen zur finanziellen Förderung der Selbsthilfegruppen.

Förderung durch den Selbsthilfegruppen-Topf (für lebenslagen- und pflegebezogene Gruppen)

Lebenslagen- und pflegebezogene Selbsthilfegruppen haben weiterhin die Möglichkeit, über den Selbsthilfegruppen-Topf finanziell gefördert zu werden.

Über die Anträge entscheidet der Vergabeausschuss, ein Gremium aus gewählten Vertreter*innen der Selbsthilfegruppen, Politiker*innen der in der hamburgischen Bürgerschaft vertretenden Fraktionen, Vertreter*innen der gesetzlichen und privaten Pflegekassen, Vertreter*in der Sozialbehörde.
Das Protokoll zur Wahl der Selbsthilfe-Vertreter*innen in den Vergabeausschuss können Sie hier nachlesen.

Download: Verwendungsnachweis
Download: Antrag auf Pauschalförderung
Download: Merkblatt mit Erläuterungen zum Antragsverfahren.

Die Antragsfrist endet am 31. Januar des Förderjahres.

Lebenslagenbezogene Gruppen können Projektanträge zunächst unter Beifügung eines Finanzierungsplanes, an unser Selbsthilfegruppen-Topf-Büro richten.

Gruppen aus dem Bereich Pflege haben für bundesweite Selbsthilfetätigkeiten die Möglichkeit, Projektanträge beim GKV Spitzenverband zu stellen.

 

Förderung durch die Krankenkassen (nur für gesundheitliche Selbsthilfegruppen)

Wie im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung nach §20h SGB V festgelegt, stellen die Vertreter*innen der gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Verbände (GKV) zukünftig auch den Hamburger Selbsthilfegruppen aus dem Gesundheitsbereich das neue Antragsformular zur Verfügung. Die Vertreter*innen GKV werden zukünftig über die vorliegenden Anträge der Selbsthilfegruppen aus dem Gesundheitsbereich entscheiden. Vertreter*innen der Selbsthilfe sind lt. Leitfaden weiterhin beratend einzubeziehen.

Download: Antrag Pauschalförderung 2024
Download: Verwendungsbestätigung bis 500 Euro
Download: Verwendungsnachweis ab 501 Euro

Die Antragsfrist endet am 31. Januar des Förderjahres.

Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen können finanzielle Unterstützung für Projekte direkt bei den einzelnen Krankenkassen beantragen.

Einen Überblick über die Selbsthilfeförderung der Hamburger Krankenkassen/-verbände (GKV) finden Sie hier: https://www.gkv-selbsthilfefoerderung-hh.de

Förderung von Selbsthilfeorganisationen

gemäß § 20h SGB V

Gemäß den Regelungen des § 20 h SGB V fördern die gesetzlichen Krankenkassen die Aktivitäten von Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene.

Selbsthilfeorganisationen können Pauschal- und Projektförderung erhalten.

 

gemäß § 45d SGB XI

Gemäß den Regelungen des § 45 d SGB XI besteht seit 2013 für Selbsthilfeorganisationen aus dem Bereich Pflege die Möglichkeit eine finanzielle Förderung aus Mitteln der gesetzlichen und privaten Pflegekassen zu erhalten. Informationen erhalten Sie über uns (Kontakt und Beratungszeiten siehe unten).

 

Pauschalförderung für Selbsthilfeorganisationen

Zur Abwicklung der Pauschalförderung für Selbsthilfeorganisationen bilden die Hamburger Krankenkassen eine Koordinierungsstelle, die mit KISS Hamburg und der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. zusammenarbeitet.

KISS Hamburg berät Organisationen zu den Fördermöglichkeiten. Die Mittelvergabe erfolgt durch die Koordinierungsstelle der Krankenkassen. KISS Hamburg und die Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V sind beratend an der Entscheidung über die Mittelvergabe beteiligt.

Weitere Informationen zur Selbsthilfeförderung der Krankenkassen finden Sie im aktualisierten Leitfaden zur Selbsthilfeförderung für 2023: "Leitfaden zur Selbsthilfeförderung in der Fassung vom 21. Oktober 2022" (pdf)

Antragsformulare, Kontaktdaten und weitere Informationen finden Sie auf der Seite der GKV.

Kontakt und Beratung

Zu allen Fragen der finanziellen Förderung für Selbsthilfegruppen in Hamburg beraten wir telefonisch (oder nach vorheriger Anmeldung auch persönlich):

Montag 10 - 13 Uhr, Mittwoch 14 - 17 Uhr und nach individueller Vereinbarung.

KISS Hamburg, Kontaktstelle Wandsbek
Claudia Szottka
Schloßstraße 12
22041 Hamburg
Tel. 040/399263-35
E-Mail: selbsthilfefoerderung@paritaet-hamburg.de

Wir beraten Sie gerne

Montag - Donnerstag, 11 - 17 Uhr
Selbsthilfe-Telefon 040 / 39 57 67

schriftliche Online-Beratung:
zeitlich unabhängig

 

Aktuell geöffnet

Persönliche Beratungs-Termine in einer unserer Kontaktstellen erhalten Sie nach vorheriger Vereinbarung.